KARATE VORARLBERG und alle Mitgliedsvereine bekennen sich vorbehaltlos zur umfassenden Ablehnung jeglicher Form von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigungen. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass betreute AthletInnen, sowie MitarbeiterInnen und freiwillige HelferInnen Erfahrungen machen, die auf einen Verstoß gegen diese Grundsätze hindeuten. Um in solchen Situationen verbandsintern eine unabhängige, vertrauliche Unterstützung bieten zu können, wurde schon vor vier Jahren mit Frau Angelika Salzgeber die Rolle einer Vertrauensperson etabliert. Wir freuen uns, dass wir nun nach ihrem Rücktritt Ende letzten Jahres mit Frau
Kathrin Jenni
eine Nachfolgerin gefunden haben! Sie steht ab sofort als vertrauliche Ansprechperson für alle Mitglieder von KARATE VORARLBERG und allen Mitgliedsvereinen zur Verfügung.
Unterstützungsberechtigter Personenkreis
Die Vertrauensperson steht allen AthletInnen, Trainer- und BetreuerInnen, allen Mitgliedern und KursteilnehmerInnen des Verbandes und der Mitgliedsvereine, sowie allen freiwilligen HelferInnen und MitarbeiterInnen von KARATE VORARLBERG zur Verfügung. Ebenfalls allen Personen in Bezug auf ihre Kontaktsituation im Zusammenhang mit der Teilnahme an Turnieren, Meisterschaften und anderen Veranstaltungen, die von KARATE VORARLBERG und den Mitgliedsvereinen organisiert und durchgeführt werden.
Vertraulichkeit
Kathrin Jenni unterliegt als Vertrauensperson einer freiwillig eingegangenen Verschwiegenheitspflicht, durch die sie nur von den betroffenen Personen entbunden werden kann. Die Verschwiegenheitspflicht gilt vor allem auch gegenüber Behörden, den Mitgliedern der Verbandsorganisation und der Mitgliedsvereine. Zur Wahrheitsfindung sind von den Betroffenen jedenfalls die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
Arbeitsweise
Die Vertrauensperson stellt sich als erste Anlaufstelle für Betroffene zur Verfügung. Sie unterstützt diese in der Erfassung und Formulierung ihrer Problemsituation und berät sie bezüglich eines möglichen weiteren Vorgehens. Sie dokumentiert die Aussagen von Betroffenen, setzt aber selbständig keine Maßnahmen zur Wahrheitsfindung. Eine Begleitung von Betroffenen über einen längeren Zeitraum ist nicht vorgesehen.
Aufgabengebiet
In das Aufgabengebiet der Vertrauensperson fallen insbesondere Konstellationen, Vorgänge oder Handlungen, wenn sie mögliche Tatbestände des 10. Abschnitts des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) erfüllen. Insbesondere betroffen sind damit folgende Tatbestände:
- Vergewaltigung (§ 201 StGB)
- Geschlechtliche Nötigung (§202 StGB)
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§205a StGB)
- Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206 StGB)
- Pornographische Darstellung Minderjähriger (§ 207a StGB)
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b StGB)
- Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren (§ 208 StGB)
- Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB)
- Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB)
- Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§ 218 StGB)
Für sonstige Vorwürfe sind andere Klärungswege zu beschreiten – es ist aber immer möglich, sich an die Vertrauensperson zu wenden, um festzustellen, ob eine Unterstützungsmöglichkeit durch sie besteht, bzw. sinnvoll ist und hilfreich sein könnte.
Kontaktaufnahme
Die Vertrauensperson ist unter den in unserer Homepage angeführten Kontaktangaben persönlich erreichbar.
Alternativen
- Institut für Sozialdienste ifs
- Kinder- und Jugendanwaltschaft
- Weißer Ring
Handreichung für „Respekt und Sicherheit“
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ifs Kinderschutz
Der ifs Kinderschutz tritt gegen Gewalt an Kindern ein und bietet Betroffenen und deren Bezugspersonen Hilfe an. Denn Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufwachsen zu können. Wer Gewalt an Kindern oder Jugendlichen wahrnimmt oder den Verdacht auf Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat, findet bei uns Hilfe.
Leitung: Mag. Jutta Lutz-Diem
Die ökonomische Bedeutung des Sports – Christian Helmenstein
Hilfe zum Gendern
Leitfaden Sportgroßveranstaltungen
Leitfaden Verhaltensregeln für Vereine
Kathrin Jenni
Vertrauensperson
Mobil: +43 (660) 1055020