Vertrauensperson


KARATE VORARLBERG und alle Mitgliedsvereine bekennen sich vorbehaltlos zur umfassenden Ablehnung jeglicher Form von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigungen. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass betreute AthletInnen, sowie MitarbeiterInnen und freiwillige HelferInnen Erfahrungen machen, die auf einen Verstoß gegen diese Grundsätze hindeuten. Um in solchen Situationen verbandsintern eine unabhängige, vertrauliche Unterstützung bieten zu können, wurde schon vor vier Jahren mit Frau Angelika Salzgeber die Rolle einer Vertrauensperson etabliert. Wir freuen uns, dass wir nun nach ihrem Rücktritt Ende letzten Jahres mit Frau

Kathrin Jenni

eine Nachfolgerin gefunden haben! Sie steht ab sofort als vertrauliche Ansprechperson für alle Mitglieder von KARATE VORARLBERG und allen Mitgliedsvereinen zur Verfügung.


Unterstützungsberechtigter Personenkreis

Die Vertrauensperson steht allen AthletInnen, Trainer- und BetreuerInnen, allen Mitgliedern und KursteilnehmerInnen des Verbandes und der Mitgliedsvereine, sowie allen freiwilligen HelferInnen und MitarbeiterInnen von KARATE VORARLBERG zur Verfügung. Ebenfalls allen Personen in Bezug auf ihre Kontaktsituation im Zusammenhang mit der Teilnahme an Turnieren, Meisterschaften und anderen Veranstaltungen, die von KARATE VORARLBERG und den Mitgliedsvereinen organisiert und durchgeführt werden.


Vertraulichkeit

Kathrin Jenni unterliegt als Vertrauensperson einer freiwillig eingegangenen Verschwiegenheitspflicht, durch die sie nur von den betroffenen Personen entbunden werden kann.  Die Verschwiegenheitspflicht gilt vor allem auch gegenüber Behörden, den Mitgliedern der Verbandsorganisation und der Mitgliedsvereine. Zur Wahrheitsfindung sind von den Betroffenen jedenfalls die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.


Arbeitsweise

Die Vertrauensperson stellt sich als erste Anlaufstelle für Betroffene zur Verfügung. Sie unterstützt diese in der Erfassung und Formulierung ihrer Problemsituation und berät sie bezüglich eines möglichen weiteren Vorgehens. Sie dokumentiert die Aussagen von Betroffenen, setzt aber selbständig keine Maßnahmen zur Wahrheitsfindung. Eine Begleitung von Betroffenen über einen längeren Zeitraum ist nicht vorgesehen.


Aufgabengebiet

In das Aufgabengebiet der Vertrauensperson fallen insbesondere Konstellationen, Vorgänge oder Handlungen, wenn sie mögliche Tatbestände des 10. Abschnitts des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) erfüllen. Insbesondere betroffen sind damit folgende Tatbestände:

  • Vergewaltigung (§ 201 StGB)
  • Geschlechtliche Nötigung (§202 StGB)
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§205a StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206 StGB)
  • Pornographische Darstellung Minderjähriger (§ 207a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b StGB)
  • Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren (§ 208 StGB)
  • Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB)
  • Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses (§ 212 StGB)
  • Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen (§ 218 StGB)

Für sonstige Vorwürfe sind andere Klärungswege zu beschreiten – es ist aber immer möglich, sich an die Vertrauensperson zu wenden, um festzustellen, ob eine Unterstützungsmöglichkeit durch sie besteht, bzw. sinnvoll ist und hilfreich sein könnte.


Kontaktaufnahme

Die Vertrauensperson ist unter den in unserer Homepage angeführten Kontaktangaben persönlich erreichbar.


Alternativen

  • Institut für Sozialdienste ifs
  • Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Weißer Ring

Handreichung für „Respekt und Sicherheit“

Bereits seit vielen Jahren ist die Handreichung “Für Respekt und Sicherheit” fester Bestandteil des 100% SPORT Ausbildungssystems. Auch viele Sportorganisationen nutzen die Broschüre um das Safe Sport Thema in ihrer Vereins- und Verbandsarbeit, sowie in Ausbildungen, wie etwa der InstruktorInnenausbildung, einfließen zu lassen.

Download Handreichung 100% Sport


ifs Kinderschutz

Der ifs Kin­der­schutz tritt gegen Gewalt an Kin­dern ein und bie­tet Betrof­fe­nen und deren Bezugs­per­so­nen Hilfe an. Denn Kin­der haben ein Recht dar­auf, ohne Gewalt auf­wach­sen zu kön­nen. Wer Gewalt an Kin­dern oder Jugend­li­chen wahr­nimmt oder den Ver­dacht auf Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen hat, fin­det bei uns Hilfe.

Leitung: Mag. Jutta Lutz-Diem

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Die ökonomische Bedeutung des Sports – Christian Helmenstein

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Hilfe zum Gendern

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Leitfaden Sportgroßveranstaltungen

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Leitfaden Verhaltensregeln für Vereine

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Kathrin Jenni

Kathrin Jenni KARATE VORARLBERG Vertrauensperson

Vertrauensperson

Mobil: +43 (660) 1055020